Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein? Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 10.10.2025) Bögen (*) und Armbrüste (*) sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen, sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: Der Käufer muss volljährig sein. Und das müssen alle Händler kontrollieren (dazu ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich). Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen „feste Körper