Wir werden bis einschließlich 20. Dezember 2023 hart arbeiten, damit alle Bestellungen soweit möglich bearbeitet und verschickt werden. Dann gönnen wir uns eine Auszeit und machen Betriebsferien vom 21.12.2023 bis 7.01.2024.
Weiterlesen
Bogensportwissen für alle Bogenarten
Wir werden bis einschließlich 20. Dezember 2023 hart arbeiten, damit alle Bestellungen soweit möglich bearbeitet und verschickt werden. Dann gönnen wir uns eine Auszeit und machen Betriebsferien vom 21.12.2023 bis 7.01.2024.
Ausrede Nr. 10 von Bogenschützen: Meine Pfeile sind noch nicht betriebswarm. Buchtipps: Richtig schießen mit dem Recurvebogen (*) Richtig schießen mit dem Compoundbogen (*) Schießbuch für Bogenschützen (*) Foto & Grafik: © Martina Berg (www.bogensportblog.de) Die mit einem (*) gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalte ich eine kleine Provision – ohne Mehrkosten für Sie!
Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein? Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 10.10.2025) Bögen (*) und Armbrüste (*) sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen, sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: Der Käufer muss volljährig sein. Und das müssen alle Händler kontrollieren (dazu ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich). Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen „feste Körper