Wir werden bis einschließlich 20. Dezember 2023 hart arbeiten, damit alle Bestellungen soweit möglich bearbeitet und verschickt werden. Dann gönnen wir uns eine Auszeit und machen Betriebsferien vom 21.12.2023 bis 7.01.2024.
Bogensportwissen für alle Bogenarten
Wir werden bis einschließlich 20. Dezember 2023 hart arbeiten, damit alle Bestellungen soweit möglich bearbeitet und verschickt werden. Dann gönnen wir uns eine Auszeit und machen Betriebsferien vom 21.12.2023 bis 7.01.2024.
Ausrede Nr. 10 von Bogenschützen: Meine Pfeile sind noch nicht betriebswarm. Grafik: © Martina Berg (www.bogensportblog.de) Martina BergMartina Berg ist Chefin von Bogensport Deutschland. Sie schießt intuitiv mit einem Hybridbogen, ist DFBV-Trainerin und Lippische Meisterin mit dem traditionellen Bogen. Als engagierte Händlerin kennt sie sich auch mit Compound- und Recurvebögen aus. Zusammen mit Bert Mehlhaff schreibt sie Bücher für Bogenschützen.
Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein? Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 10.10.2025) Bögen und Armbrüste sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: der Käufer muß volljährig sein. Und das müssen wir als Händler kontrollieren (dazu lassen wir uns den Ausweis vorlegen). Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen “feste Körper gezielt verschossen