Ausrede Nr. 10 von Bogenschützen

Ausrede Nr. 10 von Bogenschützen: Meine Pfeile sind noch nicht betriebswarm. Grafik: © Martina Berg (www.bogensportblog.de) Martina BergMartina Berg ist Chefin von Bogensport Deutschland. Sie schießt intuitiv mit einem Hybridbogen, ist DFBV-Trainerin und Lippische Meisterin mit dem traditionellen Bogen. Als engagierte Händlerin kennt sie sich auch mit Compound- und Recurvebögen aus. Zusammen mit Bert Mehlhaff schreibt sie Bücher für Bogenschützen.

Braucht man für Bögen und Armbrüste in Deutschland einen Waffenschein?

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein? Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 10.10.2025) Bögen (*) und Armbrüste (*) sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen, sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: Der Käufer muss volljährig sein. Und das müssen alle Händler kontrollieren (dazu ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich). Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen „feste Körper