Der Deutsche Bogensportverlag ist der Verlag für Bogenschützen von Bogensport Deutschland. Buchhändler, Bogensporthändler und andere Einzelhändler können die gedruckten Bücher
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Ausrede Nr. 10 von Bogenschützen: Meine Pfeile sind noch nicht betriebswarm. Grafik: © Martina Berg (www.bogensportblog.de)
Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird: Brauche ich für einen Bogen oder eine Armbrust in Deutschland einen Waffenschein? Die kurze und einfache Antwort: Nein! (Stand 10.10.2025) Bögen und Armbrüste sind nach gesetzlicher Definition in Deutschland KEINE Waffen sondern Sportgeräte. Für Bögen benötigt man keine Erlaubnis und daher auch keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Armbrüsten gibt es eine kleine Einschränkung: der Käufer muß volljährig sein. Und das müssen wir als Händler kontrollieren (dazu lassen wir uns den Ausweis vorlegen). Zu diesem Thema schreibt das Waffengesetz (WaffG): Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 WaffG sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, da mit ihnen “feste Körper gezielt verschossen
Ausrede Nr. 9 von Bogenschützen: Gestern waren die 30 Meter aber viel näher dran. Grafik: © Martina Berg (www.bogensportblog.de)